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Schweiz | Abkommen über automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit der EU paraphiert
[i] EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19. 3. 2015 unter http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-15-4636_de.htm Die EU und die Schweiz haben sich über den gegenseitigen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen geeinigt. Nach dem (geplanten) Inkrafttreten 2017 müssen Schweizer Banken ab 2018 Kontendaten von natürlichen und juristischen Personen, die in einem EU-Mitgliedstaat steuerpflichtig sind, den Schweizer Steuerbehörden melden. Diese werden die Informationen an die Steuerbehörden des EU-Heimatlandes des Steuerpflichtigen weiterleiten. Diese wechselseitig verpflichtenden jährlichen Angaben entsprechen dem AIA-Standard der OECD – sie betreffen alle Einkommensarten und werden den Saldo aller Konten beinhalten.