Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erweiterte Anhangangaben durch den BilRUG-RegE
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Für große – und fast unterschiedslos auch für mittelgroße – Kapitalgesellschaften wird das BilRUG aber zu einer Erweiterung der Anhangangaben führen. Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen zusätzlichen Anhangangabepflichten sowie deren Relevanz für kleine, mittelgroße und große Kapital- bzw. haftungsbeschränkte Personengesellschaften:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
klein
|
mittelgroß | groß
| |
Gesonderte Angabe der
Haftungsverhältnisse aus Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und
Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 268
Abs. 7 Nr. 3 HGB-E) | X | X | X |
Erweiterung des bisherigen Anlagespiegels
um eine zusätzliche Aufgliederung der Abschreibungen auf die einzelnen Posten
des Anlagevermögens (§ 284 Abs. 3 Satz 3 HGB-E) | X | X | |
Im Falle der Aktivierung von
Fremdkapitalzinsen in den Herstellungskosten: Angabe für jeden Posten des
Anlagevermögens, welcher Betrag an Zinsen im Geschäftsjahr aktiviert worden ist
(§ 284 Abs. 3 Satz 4 HGB-E) | X | X | |
Davon-Angabe der Verpflichtungen
betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder
assoziierte... |