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BFH 23.10.2014 III R 19/13, BBK 7/2015 S. 303

Steuerrecht | Fahrten eines Selbstständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten

Ein Selbstständiger kann die Fahrten zwischen seiner Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten in Höhe der tatsächlich entstandenen Kfz-Aufwendungen bzw. mit S. 3040,30 € pro gefahrenen Kilometer absetzen. Es darf aber keine der Betriebsstätten eine zentrale Bedeutung haben.

[i]Gleichbehandlung für Selbstständige und ArbeitnehmerNach dem BFH gelten für Selbstständige die gleichen Grundsätze wie für Arbeitnehmer. Arbeitnehmer sind aber bei Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen nicht auf den Abzug der Entfernungspauschale beschränkt, sondern können 0,30 € pro gefahrenen Kilometer absetzen.

[i]Keine Betriebsstätte hatte eine zentrale BedeutungIm Streitfall fuhr eine selbstständig tätige Musiklehrerin zu unterschiedlichen Schulen und Kindergärten und suchte diese einmal pro Woche auf. Zwar stellte jede dieser Einrichtungen eine Betriebsstätte im Sinne von § 4 Abs. 5 S...