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Umsatzsteuer | Keine Ist-Versteuerung bei Gefährdung des Steueraufkommens
Ein Antrag auf Ist-Versteuerung nach § 20 Abs. 1 UStG ist abzulehnen, wenn die Ist-Versteuerung das Steueraufkommen gefährdet. Es genügt also nicht, dass die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UStG erfüllt sind, z. B. die Umsatzgrenze von 500.000 € nicht überschritten worden ist.
[i]Zahlungsschwache VertragspartnerIn dem vom FG Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall hatte die Klägerin vorrangig Leistungen gegenüber einer Schwestergesellschaft erbracht, die sich in Zahlungsschwierigkeiten befand. Damit bestand die Gefahr, dass bei Genehmigung der Ist-Versteuerung einerseits die Klägerin keine USt abführen würde, weil sie von der zahlungsschwachen Schwestergesellschaft kein Geld erhält, und andererseits die Schwestergesellschaft die Vorsteuer geltend macht.