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Haftungsrisiken für Mitarbeiter im Rechnungswesen
Pflichten zur Vermeidung von Unternehmenskrisen
[i]Checklisten, Krisenprävention NWB DAAAD-15595 Die nächste Wirtschaftskrise kommt bestimmt! Die sich daraus ergebende Verpflichtung der Unternehmensleitung zur haftungs- und kündigungsträchtigen risikoorientierten Unternehmenskontrolle verpflichtet auch das Personal im Rechnungswesen zu einer risikoorientierten und damit ebenso haftungs- und kündigungsträchtigen Bearbeitung des Alltagsgeschäfts. Es gelten dann die Anforderungen aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Pflichten der Unternehmensleitung zur Unternehmenskontrolle
1. Pflicht zur Einrichtung eines funktionierenden Risikomanagementsystems
[i]Graumann, Die Implementierung eines Risikomanagementsystems, BBK 20/2014 S. 966 NWB GAAAE-74994 Jede Unternehmensleitung muss für alle möglichen bestandsgefährdenden Risiken ein Risikofrüherkennungssystem eingerichtet haben. Aus § 91 Abs. 2 AktG ist ein Grundsatz abzuleiten, der in Zukunft nicht nur für börsennotierte Aktiengesellschaften gilt, sondern für die Geschäftsführung aller Unternehmensformen. Es handelt sich um eine grundsätzliche Bestandssicherungsverantwortung . Graumann spricht von einem elementaren Geschäftsführungsinstrument...