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Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAE-86960 Vereinbarungen mit den Mandanten zur Beschränkung der beruflichen Haftung gehören zum Risiko-Management des steuerlichen Beraters. Sie sind auch dann nicht entbehrlich, wenn der Beruf in einer Rechtsform mit Haftungsbeschränkung ausgeübt wird. Es muss strengstens darauf geachtet werden, dass alle gesetzlichen Vorgaben für eine solche Haftungsvereinbarung eingehalten werden, da sie ansonsten nicht wirksam wird und eine tatsächlich gar nicht vorhandene Sicherheit gegen Haftungsgefahren vorgaukelt.
Ausführlicher Beitrag s..
Risiko-Management des steuerlichen Beraters
[i]Steuerberatung ist „gefahrgeneigte Tätigkeit“Steuerberatung ist „gefahrgeneigte Tätigkeit“. Gegen existenzbedrohende Risiken einer persönlichen Haftung des Beraters für berufliche Fehler (auch für Fehler von Sozien und Mitarbeitern) sind Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen möglich, die in einer Zusammenschau i. S. eines „Risiko-Managements“ geplant und aufeinander abgestimmt werden sollten. Dazu gehören die Wahl einer haftungsbeschränkten Rechtsform für die Kanzlei, der Abschluss von Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung mit den Mandanten sowie – idealerweise zur Abdeckung der danach noch verbleibenden Haftungsr...