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Einkommensteuer | Keine Verlängerung des Berechtigungszeitraums für Kindergeld durch freiwilligen Wehrdienst
Das entschieden, dass der Berechtigungszeitraum für den Bezug von Kindergeld sich nicht über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert, wenn das Kind nach dem einen freiwilligen Wehrdienst abgeleistet hat. Eine Verlängerung der Kindergeldberechtigung komme im Streitfall nicht in Betracht, weil der Sohn des Klägers weder einen gesetzlichen noch einen freiwilligen Wehrdienst anstelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes geleistet habe. Die allgemeine Wehrpflicht sei zum ausgesetzt worden und lebe nur bei Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls wieder auf. Ein nach diesem Datum absolvierter freiwilliger Wehrdienst könne daher nicht „anstelle“ des gesetzlichen Wehrdienstes geleistet werden.
Der 1989 geborene Sohn des Klägers leistete n...