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NWB EV 4/2015 S. 112

Neue Anlageverordnung vereinfacht Infrastruktur-Investments für VAG-regulierte Investoren

Am 25. 2. 2015 verabschiedete das Bundeskabinett die Änderung der Anlageverordnung – mit 1  3/4 Jahren Verspätung. Versicherer und andere Pensionseinrichtungen haben schon lange darauf gewartet, schließlich können sie nun stärker in Darlehensforderungen investieren, beispielsweise im Bereich Infrastruktur.

Für größere europäische Versicherungsunternehmen ist es aber eigentlich nur noch nett zu wissen, dass die Anlageverordnung nun erweitert wurde, denn sie orientieren sich bereits heute weitgehend an Solvency II, dem europäischen Regelwerk, das für sie ab 1. 1. 2016 gelten wird. Nur für mittelgroße Versicherer und für Pensionskassen gilt auch über 2016 hinaus das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Verbindung mit der nun neuen Anlageverordnung – zumindest für das gebundene Vermögen.

Die Änderungen der Anlageveror...