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Track 24 | Scheidung: Prozesskosten sind ab 2013 weiterhin abzugsfähig
Mit dem FG Rheinland-Pfalz und dem FG Münster vertreten zwei Finanzgerichte die steuerzahlerfreundliche Auffassung, dass die unmittelbaren und unvermeidbaren Kosten für eine Ehescheidung (d.h. die Gerichts- und Anwaltskosten) nach der ab 2013 geltenden Neuregelung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG weiterhin als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind. Die Scheidungsfolgekosten sind hingegen nicht abzugsfähig, da sie nicht zwingend sind. Das letzte Wort hat der BFH.
Sind die Prozesskosten für eine Scheidung – nach der gesetzlichen Neuregelung ab 2013 – weiterhin als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen? Zu dieser Frage sind zwei Verfahren beim VI. Senat des Bundesfinanzhofs anhängig. Beide Male hat die erste Instanz zu Gunsten der Steuerzahler entschieden. Die Erfolgsaussichten schätze ich als sehr gut ein. Es empfiehlt sich daher, die Prozesskosten für eine Scheidung geltend zu machen. Und alle Steuerbescheide in dieser Frage offen zu halten. – Doch sehen wir uns den Hintergrund des Streits etwas genauer an.
Im Mai 2011 hatte der BFH unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden: Zivilprozesskosten sind – unabhängig vom Gegenstand des Prozesse...