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Track 06 | Investitionsabzugsbetrag: Aufstockung in einem Folgejahr ist möglich
Ein für ein bestimmtes Wirtschaftsgut in einem Vorjahr gebildeter Investitionsabzugsbetrag kann – entgegen der Auffassung des BMF – in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden. Dies hat aktuell der BFH entschieden und damit im Ergebnis die Rechtsauffassung des Niedersächsischen FG in erster Instanz bestätigt.
Interessante Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags in einem Folgejahr.
Der X. Senat des BFH hat geurteilt: Ein für ein bestimmtes Wirtschaftsgut in einem Vorjahr gebildeter Abzugsbetrag nach § 7g EStG kann in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums aufgestockt werden – bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Die Richter haben damit der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung eine klare Abfuhr erteilt.
Es geht um folgenden Fall: Ein Unternehmer plant die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes. Er macht einen Investitionsabzugsbetrag geltend, schöpft den Höchstbetrag aber nicht voll aus. Er bildet beispielsweise einen Abzugsbetrag in Höhe von 30 % der vora...