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BFH  - VIII R 54/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 20 Abs 4a S 4, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 S 1, EStG § 52a Abs 10 S 10

Rechtsfrage

Ist bei Veräußerung junger Aktien, welche durch Verwendung von Bezugsrechten erworben wurden, die aus bereits vor dem angeschafften und nicht mehr steuerverstrickten Altanteilen abgespalten sind, entsprechend der bis Ende 2008 geltenden Rechtslage und abweichend von § 20 Abs. 4a Satz 4 EStG neben der geleisteten Einlage auch der tatsächliche Wert der Bezugsrechte als Anschaffungskosten der neuen Anteile anzusetzen?

Aktie; Anschaffungskosten; Bezugsrecht; Veräußerungsgewinn; Verstrickung

Fundstelle(n):
TAAAE-86927

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