BFH - VIII R 2/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 18 Abs 3, EStG § 16 Abs 2, EStG § 34 Abs 2 Nr 1
Rechtsfrage
Kann sich eine zunächst als "definitiv" anzusehende Übertragung der wesentlichen Praxisgrundlagen einer Steuerberaterpraxis auf den Erwerber im Nachhinein als -der Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Praxisveräußerung entgegenstehende- bloße Unterbrechung der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit erweisen, wenn der Steuerberater 22 Monate nach der Veräußerung in derselben Stadt unter weitgehender Mitnahme seiner zuvor eingebrachten Mandate und teilweiser (Wieder-)Einstellung des bereits vor der Praxisübertragung bei ihm beschäftigt gewesenen Personals im Rahmen einer Einzelpraxis tätig wird?
Tarifermäßigung; Unterbrechung; Veräußerungsgewinn
Fundstelle(n):
FAAAE-86923