Gebot der Besteuerung nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit
Leitsatz
Lösen eine Teilwertabschreibung und der nach § 8b Abs. 2 Satz 4 KStG anzusetzende Ertrag aus der zu einem späteren Bilanzstichtag
erfolgenden Teilwertzuschreibung auf diese Aktien in gleicher Höhe erst im Zusammenhang mit der Beschränkung des Verlustabzuges
durch die Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG eine Steuerschuld aus, ist die unbillige Besteuerung ohne Zuwachs
an besteuerungswürdiger Leistungsfähigkeit im Wege der abweichenden Festsetzung aus Billigkeitsgründen durch vollständige
Verrechnung des auf der vorhergehenden Teilwertabschreibung beruhenden Verlustvortrages mit dem aus der Teilwertzuschreibung
folgenden Ertrag zu korrigieren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2015 S. 74 Nr. 3 DStR 2015 S. 8 Nr. 50 DStRE 2016 S. 180 Nr. 3 EFG 2015 S. 446 Nr. 6 KÖSDI 2015 S. 19303 Nr. 5 Ubg 2016 S. 179 Nr. 3 AAAAE-86874
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