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FG Münster Beschluss v. - 4 K 4115/14 Kg (PKH) EFG 2015 S. 956 Nr. 11

Gesetze: GKG § 42 Abs 1 Satz 1, GKG § 52 Abs 3 Satz 1

Außergerichtliche Kosten

Streitwert für die Kosten anwaltlicher Vertretung im Einspruchsverfahren gegen die Ablehnung von Kindergeld

Leitsatz

Wird im Einspruchsverfahren über die Ablehnung der Gewährung von Kindergeld sowohl für zurückliegende Monate als auch über den zukünftig weiterbestehenden Kindergeldanspruch positiv entschieden, wird bei der Berechnung des Streitwerts für die Erstattung der Anwaltskosten der einfache Jahreswert hinzugerechnet.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 956 Nr. 11
MAAAE-86870

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