Arbeitshilfe - Stand: 23.11.2016

Scheidungsfolgekosten als außergewöhnliche Belastung

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Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Streitigkeiten insbesondere hinsichtlich des Familienunterhalts und des Zugewinnausgleichs) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
FAAAE-86842