Blockheizkraftwerk: Selbstkosten als Bemessungsgrundlage für Entnahme
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Stromlieferung vom eigenen
Einfamilienhaus an die Stadtwerke
Mit welcher
Bemessungsgrundlage ist die unentgeltliche Wertabgabe der im eigenen
Einfamilienhaus erzeugten Wärme festzusetzen, mit der das Einfamilienhaus
beheizt wird?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
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Fundstelle(n):
EAAAE-86838