Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Gesellschafterfremdfinanzierung - Verfassungswidrigkeit von § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG
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Keine Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Gesellschafterfremdfinanzierung - Verfassungsmäßigkeit von § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG
Beim BVerfG ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
EAAAE-86812