Altersvorsorgezulage, Beamter, Elektronische Übermittlung, Frist, Kenntnis, Wiedereinsetzung
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Sind die materiellen Tatbestandsvoraussetzungen für die Zuerkennung eines Zulagenanspruchs erfüllt, weil § 10a Abs. 1a EStG in der für 2004 maßgeblichen Fassung ausdrücklich keine Frist für die Abgabe der Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung vorsieht? Kann aus der späteren Einführung einer 2-Jahres-Frist nachträglich auf eine ursprüngliche zeitliche Beschränkung der Abgabe der Einwilligungserklärung geschlossen werden? (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei behaupteter fristgerechter Erteilung einer Einwilligung zur Datenübermittlung?)
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
EAAAE-86796