Arbeitshilfe - Stand: 29.10.2020

Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung zum Piloten sind nicht als vorweggenommene Werbungskosten bei fehlendem Ausbildungsdienstverhältnis abzugsfähig?

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Begründet ein Schulungsvertrag über die Schulung zum Flugzeugführer ein (Ausbildungs-) Dienstverhältnis i.S. des § 1 LStDV, so dass die Aufwendungen für die Pilotenausbildung als vorweggenommene Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 i.V.m. § 12 Nr. 5 EStG abzugsfähig sind? (Verfassungswidrigkeit der §§ 9 Abs. 6 und 12 Nr. 5 EStG?)

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
SAAAE-86774