Arbeitshilfe - Stand: 02.03.2016

Call-Option - Berücksichtigung des Verlusts aus verfallener Option

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Sind Prämien wertlos gewordener Optionsscheine als Verlust bei § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 5 EStG zu berücksichtigen, wenn ein durch das Basisgeschäft indizierter negativer Differenzausgleich durch Nichtausüben der (wertlosen) Forderung aus dem Termingeschäft vermieden wird?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
TAAAE-86765