Optionsscheinverfall – Verlust mindert die Kapitaleinkünfte
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Sind die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (Optionsprämien) von Optionsscheinen, die der Inhaber der Option am Ende der Laufzeit verfallen lässt, im Streitjahr 2010 als Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 5 EStG zu berücksichtigen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
JAAAE-86764