Kassenzahnarztbezüge aus sog. erweiterter Honorarverteilung gehören zu den nachträglichen Einkünften aus selbständiger Arbeit?
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Gehören im Streitjahr 2006 zugeflossene Bezüge eines Kassenzahnarztes aus der sog. erweiterten Honorarverteilung der kassenärztlichen Vereinigung zu den nachträglichen Einkünften aus selbständiger Arbeit gemäß § 24 Nr. 2 EStG i.V. mit § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder zu den -nur mit dem Besteuerungsanteil steuerbaren- sonstigen Einkünften i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
UAAAE-86756