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BFH 27.08.2014 VIII R 6/12, StuB 6/2015 S. 233

Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

(1) Eine Rechtsanwalts-GbR ist gewerblich tätig, soweit sie einem angestellten Rechtsanwalt die eigenverantwortliche Durchführung von Insolvenzverfahren überträgt. (2) Ihre Einkünfte werden dadurch nicht insgesamt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zu solchen aus Gewerbebetrieb umqualifiziert, wenn die Nettoumsatzerlöse aus dieser auf den Angestellten übertragenen Tätigkeit 3 % der Gesamtnettoumsatzerlöse der Gesellschaft und den Betrag von 24.500 € im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen (Bezug: § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG; § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG).

Praxishinweise

Einkünfte aus einer Tätigkeit als (vorläufiger oder endgültiger) Insolvenzverwalter oder eines Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren sind, auch wenn sie von Rechtsanwälten erzielt werden, grundsätzlich den Einkünften aus sonstiger selbständiger ...