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Umsatzsteuer | Steuerfreiheit der Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren
(1) Die Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren kann als vorbeugende Maßnahme des Gesundheitsschutzes bei Vorliegen einer medizinischen Indikation eine steuerfreie Heilbehandlung sein. (2) Die von Betriebsärzten vorgenommene Sammelüberweisung von Arbeitnehmer zur Teilnahme an Raucherentwöhnungsseminaren genügt den Anforderungen an die gebotene medizinische Indikation, wenn sie auf medizinischen Feststellungen der Betriebsärzte beruht (Bezug: § 4 Nr. 14 UStG).
Unionsrechtlich sollen ärztlichen Leistungen umsatzsteuerfrei sein, die zu dem Zweck erbracht werden, die menschliche Gesundheit zu schützen, aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Das kann für Raucherentwöhnungsseminare ungeachtet dessen zutreffen, dass Krankenkassen als teilweise Kostenträger...