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NWB-BB Nr. 4 vom Seite 117

Kreditverträge und AGB: Was Sie zu Sicherheiten und Kündigungsrechten wissen sollten

Formulierungen lassen Raum für Interpretationen

Dipl.-Kfm. Carl-Dietrich Sander

Das Unterschreiben von Kreditverträgen geht KMU und selbst größeren Unternehmen häufig schnell von der Hand. Dabei ist die Motivation oft zweifach: Sie sind zufrieden über die Kreditzusage und der Meinung, dass man an den Bankklauseln als einzelnes Unternehmen ohnehin nichts ändern kann. Zumindest was die AGB angeht, mag dies vielfach sogar stimmen. Aber trotzdem sollten Ihre Mandanten die kreditrelevanten Klauseln kennen, um das eigene unternehmerische Handeln darauf abzustellen. Ansonsten laufen sie schnell in eine „AGB-Falle“. Und die Klauseln in Kreditverträgen selbst sind „nur“ eine Frage der eigenen Verhandlungsmachtposition. Als Berater sollten Sie Ihre Mandanten für diese Themen sensibilisieren und ggf. beratend unterstützen. Überschreiten Sie aber damit nicht die Grenzen der Rechtsberatung. Kontakte zu Rechtsanwälten mit Erfahrungen im Bankrecht helfen weiter, wenn es ans „Eingemachte“ geht.

I. Kreditverträge genau vor der Unterschrift lesen

Ihre Mandanten sollten sich auf keinen Fall darauf einlassen, den Kreditvertrag „mal so eben“ in der Bank zu unterschreiben. Womöglich hat es der Bankbetreuer auch noch eilig....