Wie Sie Beratungshonorar auch von klammen Mandanten bekommen
Neue Mandanten benötigen Ihre Unterstützung als betriebswirtschaftlicher Berater insbesondere in zwei Situationen: Entweder geht es um eine Existenzgründung, oder Sie sollen Unternehmen aus der Krise helfen. Bei beiden Beratungsanlässen können Sie aus dem Vollen schöpfen, was Maßnahmen und Instrumente angeht. In der NWB Datenbank finden Sie hierzu zahlreiche Arbeitshilfen und Fachbeiträge.
Soweit, so gut. Neben dem fachlichen Know-how gibt es aber noch eine zweite Herausforderung, die gerade in diesen Beratungsfällen zum Tragen kommt: Ihre Mandanten müssen überhaupt erst einmal Ihre Beratungsleistung in Anspruch nehmen. Denn eines haben Gründungs- und Krisenmandate gemein: Es ist meistens wenig Geld vorhanden. Und Mandanten schrecken verständlicherweise davor zurück, einen Teil des ohnehin knappen Kapitals für Berater auszugeben – und das, obwohl sie gerade in diesen Situationen Beratung benötigen würden. Ein Ausweg aus diesem Dilemma sind Beratungskostenzuschüsse. Stimmen die Voraussetzungen, können Ihre Mandanten diese Beratungskostenzuschüsse erhalten, um somit unterm Strich eine relativ günstige Beratungsleistung zu erhalten. Die Zuschüsse werden aus EU-, Bundes- oder Landesmitteln finanziert und müssen nicht zurückgezahlt werden.
Beratungskostenzuschüsse sind jedoch nicht ausschließlich für Gründungs- und Krisenfälle vorgesehen. Mandanten können beispielsweise auch für allgemeine betriebswirtschaftliche Beratungen Zuschüsse beantragen. In diesem Zusammenhang wird vor allem das BAFA-Programm häufig genutzt, dessen Richtlinie erst vor Kurzem bis zum verlängert wurde. Eine Übersicht der wichtigsten Beratungskostenzuschüsse für KMU enthält der Beitrag NWB NAAAE-86686 ab S. 123.
Beste Grüße
Heiko Lucius
Fundstelle(n):
NWB-BB 4/2015 Seite 97
NWB XAAAE-86687