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Grunderwerbsteuer | Anteilsvereinigung bei Erwerb eines eigenen Anteils durch eine GmbH
Nach dem verwirklicht der einzige verbleibende Gesellschafter einer grundbesitzenden GmbH den Tatbestand einer Anteilsvereinigung i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG auch dann, wenn nicht er selbst, sondern die GmbH den Geschäftsanteil des anderen Gesellschafters kauft.
Die Anteilsvereinigung ist im Streitfall dadurch eingetreten, dass der Mitgesellschafter des Klägers seine Anteile in Höhe von 50 % auf die grundbesitzende GmbH übertrug, so dass der Kläger als alleiniger Gesellschafter verblieb. Eine rückwirkende Aufhebung der Steuerfestsetzung nach § 16 Abs. 2 GrEStG durch Rückgängigmachung des Anteilserwerbs misslang deshalb, weil die nach § 16 Abs. 5 GrEStG erforderliche Anzeige der grundsteuerbaren Anteilsvereinigung unterblieben war.