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Umsatzsteuer | Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Edelmetallen
Das zu den Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen und Cermets (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG) zum Stellung genommen. Die Änderungen haben zur Folge, dass bei nach dem ausgeführten Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen und Cermets der Leistungsempfänger nur dann SteuerschuldnerS. 891 [i]Zu Änderungen in der Umsatzsteuer durch das ZollkodexAnpG und die Mantelverordnung 2014 s. Huschens NWB 11/2015 S. 747 nach § 13b Abs. 2 Nr. 11 i. V. mit Abs. 5 Satz 1 zweiter Halbsatz UStG ist, wenn er Gegenstände im Sinne der Anlage 4 des UStG i. d. F. von Art. 11 Nr. 2 des Zollkodex-Anpassungsgesetzes erwirbt und die Summe der für die steuerpflichtigen Lieferungen dieser Gegenstände in Rechnung zu stellenden Bemessungsgrundlagen im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.000 € beträgt. Werden nac...