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Voller Urlaubsanspruch bei Wechsel von Voll- in Teilzeit
Ein Arbeitnehmer behält seinen vollen Urlaubsanspruch, wenn er von Voll- in Teilzeit wechselt, ohne dass er seinen Urlaub nehmen konnte. Das hat das BAG entschieden.
Damit hat das Gericht seine ständige Rechtsprechung geändert, nach der die Urlaubstage grundsätzlich umzurechnen waren, wenn sich die Zahl der Arbeitstage verringerte. Kann ein Arbeitnehmer vor dem Wechsel von Voll- in Teilzeit mit weniger Wochenarbeitstagen seinen Urlaub nicht nehmen, verstößt es gegen das Diskriminierungsverbot, wenn gemäß § 26 Abs. 1 TVöD der Urlaub gemindert wird. Nach der Rechtsprechung des EUGH vom 22. 4. 2010 (C-486/04) darf ein Arbeitgeber dann die Zahl der bezahlten Jahresurlaubstage nicht verhältnismäßig kürzen ( (F)).
Eine Umrechnung der Urlaubstag...