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NWB BB 4/2015 S. 104

Keine betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch zum Betriebsübergang

Die Betriebsvereinbarung, in der die betriebsbedingte Kündigung ausgeschlossen wird, gilt auch für Arbeitnehmer, die einem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen Rechtsnachfolger widersprochen haben. Das hat das LArbG Berlin-Brandenburg entschieden.

Nach dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 75 Abs. 1 BetrVG) kann sich der Arbeitnehmer sich trotz seines Widerspruchs zum Betriebsübergang auf einen durch den Sozialplan geregelten Ausschluss einer ordentlichen Kündigung berufen. Die Ausübung des gesetzlich zustehenden Widerspruchsrechts gemäß § 613a Abs. 5 BGB könne einem Arbeitnehmer nicht zu seinem Nachteil gereichen. Es bestehe keine sachliche Begründung für einen teilweisen Ausschluss des Kündigungsschutzes. Die Revision zum BAG wurde aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung...