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Rückstellungen für Jahresabschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten
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[i]BFH, Urteil vom 5. 6. 2014 - IV R 26/11 NWB QAAAE-72211 Mit rechtskräftigem Urteil vom hat der BFH entschieden, dass für freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen keine Rückstellungen gebildet werden dürfen, wenn das Unternehmen lediglich nach seinem Gesellschaftsvertrag zur Prüfung verpflichtet ist. Nach Ansicht der höchsten Finanzrichter stellt dies eine reine Selbst- und Innenverpflichtung dar, die trotz ihrer Einklagbarkeit keine rückstellungspflichtige Außenverpflichtung begründen könne. Der BFH folgt damit der Vorinstanz. Das Urteil steht im Gegensatz zur Ansicht des IDW und damit der gängigen handelsbilanziellen Praxis.