DBAR Österreich Zu Artikel 4
Schlußprotokoll
Zu Artikel 4
Finanzgerichten stehen bei der Stellung von Rechtshilfeersuchen die gleichen Befugnisse zu wie den Finanzämtern.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAE-86321
Finanzgerichten stehen bei der Stellung von Rechtshilfeersuchen die gleichen Befugnisse zu wie den Finanzämtern.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAE-86321