DBAR Österreich Artikel 14
III. Rechtshilfe in Abgabensachen
B. Besondere Bestimmungen
c) Einschränkung der Rechtshilfe im Verwaltungsstrafverfahren
Artikel 14
Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Verhaftungen und der Vollzug von Freiheitsstrafen sind von der Rechtshilfe ausgenommen.
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PAAAE-86321