DBAR Österreich Artikel 14

III. Rechtshilfe in Abgabensachen

B. Besondere Bestimmungen

c) Einschränkung der Rechtshilfe im Verwaltungsstrafverfahren

Artikel 14

Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Verhaftungen und der Vollzug von Freiheitsstrafen sind von der Rechtshilfe ausgenommen.

Fundstelle(n):
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PAAAE-86321