DBAR Italien Art. 15
Art. 15 Amtsverschwiegenheit
Auf die Anfragen, Auskünfte, Anzeigen und Gutachten sowie auf sonstige Mitteilungen, die im Wege der Amts- und Rechtshilfe einem Staat zugehen, finden die gesetzlichen Vorschriften dieses Staates über die Amtsverschwiegenheit und Geheimhaltung Anwendung.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAE-86320