DBAR Finnland Art. 16
II. Rechtshilfe in Steuersachen
Art. 16 Amtsverschwiegenheit
Auf die Anfragen, Auskünfte, Anzeigen und Gutachten sowie auf sonstige Mitteilungen, die im Wege der Amts- und Rechtshilfe einem Staate zugehen, finden die gesetzlichen Vorschriften dieses Staates über die Amtsverschwiegenheit und Geheimhaltung Anwendung.
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IAAAE-86319