DBA Amtshilfe Niederlande Artikel 17

Abschnitt VI Schlußbestimmungen

Artikel 17 Inkrafttreten [1]

Dieses Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich ausgetauscht.

Dieses Abkommen tritt einen Monat nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAE-86318

1Dieses Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl 2001 II S. 691).