DBA Amtshilfe Niederlande Artikel 17
Abschnitt VI Schlußbestimmungen
Artikel 17 Inkrafttreten [1]
Dieses Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich ausgetauscht.
Dieses Abkommen tritt einen Monat nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAE-86318
1Dieses Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl 2001 II S. 691).