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WP Praxis 4/2015 S. 104

IDW Positionspapier zu vorformulierten Bescheinigungen

In der Praxis treten mehr und mehr Fälle auf, in denen Gesetzgeber, Ministerien, Behörden, (Förder-)Banken und andere Institutionen Wirtschaftsprüfern vorformulierte Bescheinigungen und Berichte, häufig auch in elektronischer Form, zur Unterzeichnung vorlegen. Häufig wird von Wirtschaftsprüfern in solchen Fällen auch gefordert, Formulare oder Aufstellungen zu unterschreiben.

Dabei werden zum Teil Anforderungen an die Prüfung vorgegeben, die nicht dem Inhalt der vorformulierten Bescheinigungen entsprechen. Darüber hinaus fallen bei solch vorformulierten Bescheinigungen häufig auch Auftraggeber und Adressat auseinander, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gäbe. Der Berufsstand steht bei solchen Aufträgen vor der Herausforderung, Vorgaben der Auftraggeber mit den für d...