Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts
Leitsatz
1) Mangels Bereicherung wird der Schenkungsteuertatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG nicht erfüllt, wenn sich der Stifter
bei Gründung der Stiftung bezüglich des übertragenen Vermögens Weisungs- und Entscheidungsrechte vorbehält, die dazu führen,
dass die Stiftung im Verhältnis zum Stifter tatsächlich und rechtlich nicht frei über das Vermögen verfügen kann.
2) Durch den Tod des Stiftungsgründers wird in den Fällen der missbräuchlichen Stiftungsgründung das Trennungsprinzip nicht
automatisch beendet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 8 Nr. 36 DStRE 2016 S. 1311 Nr. 21 EFG 2015 S. 736 Nr. 9 ErbBstg 2015 S. 67 Nr. 3 ErbStB 2015 S. 161 Nr. 6 IWB-Kurznachricht Nr. 13/2015 S. 467 GAAAE-86295
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