Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 GrEStG bei Grundstücksübertragungen aufgrund des Übergangs von öffentlich rechtlichen
Aufgaben auf einen anderen Träger
Leitsatz
Durch die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 1 GrEStG sollen Grundstücksbewegungen zwischen Körperschaften mit Hoheitsbefugnissen
steuerfrei gestellt werden, wenn ein Grundstück im Nachgang zu einer verwaltungsinternen Aufgabenverschiebung den Eigentümer
wechselt.
Der Befreiungstatbestand des § 4 Nr. 1 GrEStG greift nur ein, wenn der Trägerwechsel zwischen zwei juristischen Personen
des öffentlichen Rechts stattfindet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 10 Nr. 44 DStRE 2015 S. 1518 Nr. 24 EFG 2015 S. 835 Nr. 10 RAAAE-86287
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