Versand von Lebensmitteln mit Kochrezepten als umsatzsteuerlich dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Lieferung von Lebensmitteln
oder als einheitliche, dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung
Leitsatz
1. Im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Vertreibt ein Unternehmen per Internet Boxen, die es mit von ihm zusammengestellten
handelsüblichen und originalverpackten Lebensmitteln und Kochrezepten bestückt, und sind die Lebensmittel mengenmäßig so ausgewählt,
dass die Kunden die beigefügten Rezepte damit kochen können, so handelt es sich auch dann um dem ermäßigten Steuersatz unterliegende
Lieferungen von Lebensmitteln und nicht um dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen, wenn das Unternehmen damit
wirbt, dass die Lebensmittel aus kontrollierter Herkunft stammen, die Zutaten besonders sorgfältig ausgewählt sind und die
Rezepte gemeinsam mit Ernährungswissenschaftlern und Kochprofis entwickelt werden.
2. Die Auswahl, die Verpackung und die Versendung der Lebensmittel sind in jedem Fall als unselbstständige Nebenleistungen
zur Hauptleistung „Lieferung von Lebensmitteln” anzusehen; das gilt auch für die beigefügten Kochrezepte, wenn diese auch
kostenlos aus dem Internet abgerufen werden können und daraus ersichtlich wird, dass das Unternehmen für die Beifügung der
Rezepte keine gesonderte Gegenleistung berechnet.
Tatbestand
Fundstelle(n): BB 2015 S. 982 Nr. 17 BBK-Kurznachricht Nr. 9/2015 S. 396 DStR 2015 S. 8 Nr. 22 DStRE 2015 S. 994 Nr. 16 EFG 2015 S. 959 Nr. 11 UStB 2015 S. 95 Nr. 4 VAAAE-86264
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