Berücksichtigung von Fahrt- und Unfallkosten als Werbungskosten bei nichtselbstständiger Arbeit bei doppelter Haushaltsführung
Leitsatz
1. Legt der Arbeitnehmer den Hin- und Rückweg von der Arbeitsstätte zur Wohnung aus privaten Gründen an unterschiedlichen
Tagen zurück, kann die Entfernungspauschale für jeden Tag nur zur Hälfte geltend gemacht werden.
2. Die Kosten eines Autounfalls, den der Steuerpflichtige mit dem Pkw seiner Lebensgefährtin auf dem Weg von seinem Zweitwohnsitz
an der Arbeitsstätte zu seinem ersten Wohnsitz an seinem Lebensmittelpunkt verursacht, sind Werbungskosten bei den Einkünften
aus nichtselbstständiger Arbeit.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAE-86252
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