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Steuerrecht | Keine Zuständigkeitsänderung beim Sanierungserlass
Die Änderung der AO hat keine Auswirkung auf die Zuständigkeit der Gemeinden für Billigkeitsmaßnahmen bei der Gewerbesteuer. Dies hat jetzt die OFD Nordrhein-Westfalen klargestellt und damit Missverständnisse beseitigt.
Zwar ist § 184 Abs. 2 Satz 1 AO durch das ZollkodexAnpG vom geändert worden und nennt nun auch Billigkeitsmaßnahmen, die in einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift der [i]Neuregelung betrifft nicht Sanierungserlass obersten Bundesfinanzbehörde genannt sind. Damit ist aber nicht der Sanierungserlass des BMF gemeint. Denn der neue § 184 Abs. 2 Satz 1 AO bezieht sich nur auf Billigkeitsmaßnahmen im Sinne von § 163 Satz 1 AO, d. h. auf die niedrigere Festsetzung von Messbeträgen. Der Sanierungserlass ermöglicht jedoch nur Billigkeitsmaßnahmen im Sinne von § 163 Satz 2 AO, also z. B. den Ausschluss der Mindestbesteuerung und im Übrigen die St...