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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei ungeklärter Ansässigkeit des Unternehmers
Ein Unternehmer, dessen Ansässigkeit im Inland nicht feststeht, kann die Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuererklärung geltend machen, wenn er Umsatzsteuer nach § 14c UStG schuldet. Denn dann muss er ohnehin eine USt-Erklärung abgeben. Es wäre daher nicht verfahrensökonomisch, ihn hinsichtlich der Vorsteuer auf das Vergütungsverfahren nach §§ 59 ff. UStDV zu verweisen.
U [i]Unberechtigter USt-Ausweis ist ein dänischer Unternehmer, der Windkraftanlagen betreibt. Es ist unklar, ob U in Deutschland oder in Dänemark ansässig ist. Jedenfalls stellt er deutschen Unternehmern für Stromlieferungen USt gesondert in Rechnung.
Selbst [i]Kein doppeltes Verfahren wenn U in Deutschland nicht ansässig sein sollte, kann er seine Vorsteuer im Rahmen einer USt-Erklärung geltend machen. Denn er schuldet die gesondert ausgewiesene USt nach...