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BFH 19.11.2014 V R 41/13, BBK 6/2015 S. 255

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei ungeklärter Ansässigkeit des Unternehmers

Ein Unternehmer, dessen Ansässigkeit im Inland nicht feststeht, kann die Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuererklärung geltend machen, wenn er Umsatzsteuer nach § 14c UStG schuldet. Denn dann muss er ohnehin eine USt-Erklärung abgeben. Es wäre daher nicht verfahrensökonomisch, ihn hinsichtlich der Vorsteuer auf das Vergütungsverfahren nach §§ 59 ff. UStDV zu verweisen.

Beispiel

U [i]Unberechtigter USt-Ausweis ist ein dänischer Unternehmer, der Windkraftanlagen betreibt. Es ist unklar, ob U in Deutschland oder in Dänemark ansässig ist. Jedenfalls stellt er deutschen Unternehmern für Stromlieferungen USt gesondert in Rechnung.

Lösung

Selbst [i]Kein doppeltes Verfahren wenn U in Deutschland nicht ansässig sein sollte, kann er seine Vorsteuer im Rahmen einer USt-Erklärung geltend machen. Denn er schuldet die gesondert ausgewiesene USt nach...