Anhebung der Buchführungspflichtgrenzen geplant
Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes vorgestellt
Die [i]Erhöhung der Umsatz- und Gewinngrenzen in HGB und AO Buchführungspflichtgrenzen sollen wieder steigen: von derzeit 500.000 Euro auf 600.000 Euro für die Umsätze und von 50.000 Euro auf 60.000 Euro für den Gewinn. Das sieht der Ende Februar vom BMWi vorgelegte Referentenentwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes vor, mit dem die entsprechenden Schwellenwerte in AO und HGB angepasst werden sollen (§§ 141 AO, 241a HGB). Die neuen Grenzen sollen nach dem Gesetzentwurf ab 2016 gelten. Weitere geplante Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen sind die Anhebung der Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte in § 40a Abs. 1 Satz 1 EStG, eine Vereinfachung beim Faktorverfahren durch zweijährige Gültigkeit in §§ 39a und 39f EStG und eine Entlastung von Mitteilungspflichten für die Abzugsverpflichteten von Kirchensteuer. Hinzukommen diverse Vereinfachungen bei statistischen Meldepflichten.
In [i]ReformRadar auf www.nwb.de ihrem Gesetzentwurf beziffert die Bundesregierung die Entlastung der Wirtschaft mit immerhin 514 Millionen Euro pro Jahr, jedoch nur pauschal für alle Maßnahmen, also ohne Aufschlüsselung. So bleibt einstweilen unklar, woher diese Zahl genau kommt. Interessant zu wissen wäre gewesen, für wie viele Unternehmen die Buchführungspflicht durch die Umsatzerhöhung entfallen soll und wie viel Entlastung das bringen wird. Die zusätzlichen Bürokratiekosten für die E-Bilanz seinerzeit wurden ja mit insgesamt 500.000 Euro, nun ja, sagen wir: optimistisch geschätzt. Oder die Berechnung enthielt irgendwo einen Vorzeichenfehler ... Insofern sind diese Zahlen mit größerer Vorsicht zu genießen. Und nur engherzige Kritiker werden einwenden, dass die neue Entlastung für die Kirchensteuerabzugsverpflichteten ja erst kürzlich ins Gesetz aufgenommen wurde. Es ist also handwerklich überzeugendes Marketing, solche Korrekturen dann den Betroffenen als Entlastung zu verkaufen und sich dafür feiern zu lassen. Der NWB ReformRadar auf unserer Internetseite www.nwb.de wird Sie über das weitere Gesetzgebungsverfahren informieren.
Außerdem in diesem Heft: Dr. Karl Broemel und Dr. Volker Endert widmen sich im Buchführungs-Seminar der Gewinnrealisation bei Abschlagszahlungen, Hans Walter Schoor fasst die Realteilung von Mitunternehmerschaften kompakt zusammen, und Michael Peun und Sandra Roland zeigen, wie eine Seitwärtsverschmelzung in der Praxis funktioniert. Schlussendlich fassen Frank Zeidler und Wolfgang Schmatz zusammen, was für die Rückstellungen für Jahresabschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten zu beachten ist.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2015 Seite 249
OAAAE-86194