BKGG § 22

Vierter Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 22 Bericht der Bundesregierung [1]

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum einen Bericht über die Auswirkungen des § 6a (Kinderzuschlag) und insbesondere über die Auswirkungen der erweiterten Zugangsmöglichkeit zum Kinderzuschlag nach § 6a Absatz 1a sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift vor.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
MAAAE-86173

1Anm. d. Red.: § 22 weggefallen gem. Gesetz v. (BGBl I S. 760) mit Wirkung v. .