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Bürokratieentlastungsgesetz kündigt sich an
[i]Gesetzgeber verfolgt die Eindämmung von BürokratiekostenDie Befolgung als auch die Kontrolle der Steuergesetze führt sowohl bei der Wirtschaft als auch bei der Verwaltung zu Bürokratiekosten. Vor diesem Hintergrund sind Gesetzgeber und Verwaltung stets bemüht, derartige Bürokratiekosten einzudämmen. Die Bundesregierung hatte im Juni des vergangenen Jahres das Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung 2014“ beschlossen. Das BMWI als federführendes Ressort hierfür hatte daraufhin mit der Erarbeitung von Vorschlägen zum Abbau der Bürokratie begonnen.
I. Reaktion der Bundesregierung
[i]Eckpunkte zur Eindämmung der Bürokratie aus dem BMWIBereits im Oktober 2014 hatte das BMWI unter dem Titel „Entlasten, vereinfachen, neue Bürokratie vermeiden“ ein Eckpunktepapier vorgelegt, welches Vorschläge zum Bürokratieabbau als „wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Stärkung von Beschäftigung und Wachstum in Deutschland“ enthielt. Hier wurde auch die Erhöhung des Schwellenwerts für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer (Vorschlag: Erhöhung von 500.000 € auf 600.000 €) und die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (Vorschlag: Erhöhung von 410 € auf 800 €) diskutiert.
[i]Anhebung der GWG-Grenze wurde nicht weiter verfolgtDas Bundeskabinett hatte am...