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EuGH  - C-24/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: RL 77/388/EWG Art 22 Abs 8, RL 77/388/EWG Art 28c Teil A Buchst a UAbs 1, RL 77/388/EWG Art 28c Teil A Buchst d, UStG § 3 Abs 1a, UStG § 4 Nr 1 Buchst b, UStG § 6a, UStDV § 17c

Rechtsfrage

Erlauben die Art. 22 Abs. 8 und Art. 28c Teil A Buchst. a UAbs. 1 und Buchst. d der Sechsten Richtlinie des Rates 77/388/EWG vom den Mitgliedsstaaten, eine Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung (hier: innergemeinschaftliches Verbringen) zu versagen, wenn der Lieferer zwar nicht alle ihm zumutbaren Maßnahmen im Hinblick auf formelle Erfordernisse bei der Aufzeichnung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfüllt hat, aber keine konkreten Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung bestehen, der Gegenstand in einen anderen Mitgliedsstaat verbracht worden ist und auch die übrigen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vorliegen?

Identifikationsnummer; Innergemeinschaftliche Lieferung; Steuerbefreiung; Steuerhinterziehung; Umsatzsteuer; Verbringen

Fundstelle(n):
FAAAE-85857

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