Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei mehreren Ausschüttungen innerhalb eines Wirtschaftsjahres
Leitsatz
Bei mehreren innerhalb eines Wirtschaftsjahres erfolgten Ausschüttungen hat eine Sammelbetrachtung sämtlicher Ausschüttungen
eines Wirtschaftsjahres zu erfolgen. Die sich daraus ergebende Verwendung des steuerlichen Einlagekontos ist nach den gleichen
Verhältnissen auf sämtliche Ausschüttungen des Wirtschaftsjahres zu verteilen.
Die Bescheinigung im Sinne des § 20 Abs. 3 KStG kann wegen der Sammelbetrachtung erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres in
zutreffender Höhe ausgestellt werden.
Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des §§ 20 Abs. 5 S. 4 KStG ist die insoweit zu Unrecht nicht einbehaltene und
angemeldete Kapitalertragssteuer unabhängig von dem Vorliegen eines Verschuldens durch Haftungsbescheid festzusetzen. Ein
Ermessen der Behörde besteht insoweit nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 676 Nr. 8 GmbH-StB 2015 S. 203 Nr. 7 TAAAE-85835
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