Leistungen der freien Mitarbeiter des Besucherdienstes beim Deutschen Bundestag nicht umsatzsteuerbefreit
BFH gewährt Aussetzung der Vollziehung
Leitsatz
1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass Leistungen, die ein freier Mitarbeiter des Besucherdienstes beim Deutschen Bundestag
auf Honorarbasis als Dozent gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erbringt, indem er in Vorträgen und Führungen im Bereich
der Liegenschaften des Deutschen Bundestages dessen Gäste über die deutsche Parlamentsgeschichte, über Funktion, Struktur
und Arbeitsweise der deutschen Volksvertretung sowie über die demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse informiert,
nicht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL steuerfrei, sondern als unternehmerische Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig
sind.
2. Dieser Beschluss des FG Berlin-Brandenburg wurde vom aufgehoben; der BFH hat
ernstliche Zweifel bejaht und Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAE-85830
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