Doppelte Haushaltsführung bei längerfristiger Tätigkeit eines Ehegatten im Ausland
Leitsatz
Eine auf drei Jahre befristete ausländische Tätigkeit des Ehegatten führt bei dem im Inland nichtselbstständig beschäftigten
Ehegatten, auch bei zeitlich längeren Aufenthalten beider Ehegatten im Ausland, nicht zu einer Verlegung des Lebensmittelpunktes,
solange hinsichtlich des weiteren beruflichen Werdegang der Entschluss zu einem dauerhaften Verbleiben an dem ausländischen
Beschäftigungsort nicht befasst ist.
Auch bei Aufrechterhaltung mehrerer Wohnungen können Ehegatten die in einer intakten Ehe leben, nur einen Lebensmittelpunkt
haben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PIStB 2015 S. 176 Nr. 7 StBW 2015 S. 327 Nr. 9 AAAAE-85824
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.